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   VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13   

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VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13 (https://dejure.org/2014,19736)
VG Minden, Entscheidung vom 14.01.2014 - 10 K 90/13 (https://dejure.org/2014,19736)
VG Minden, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 10 K 90/13 (https://dejure.org/2014,19736)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 13.06.2013 - M 15 K 13.572

    Kriegsdienstverweigerungsantrag eines Soldaten auf Zeit

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. in diesem Zusammenhang Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 13. Juni 2013 - M 15 K 13.572 -, veröffentlicht in der juris-Datenbank, wonach generell auch von einem 18 oder 19 Jahre alten Menschen erwartet werden könne, dass sich dieser, bevor er sich als Soldat auf Zeit verpflichte, mit den Aufgaben der Bundeswehr auseinandersetze.

    vgl. zu Fällen, in denen der KDV-Antrag erst nach Beendigung des Studiums gestellt wurde, erneut das klageabweisende Urteil des VG München vom 13. Juni 2013 - M 15 K 13.572 - ferner die Urteile desselben Gerichts vom 13. Juni 2013 - M 15 K 13.125 - und 04. Juli 2013 - M 15 K 13.1234 -, ebenfalls in der juris-Datenbank veröffentlicht.

  • BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 11.11

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Auslegung des Klagebegehrens;

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. zu diesem Problem unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 22. Februar 2012 - 6 C 11/11 - und - 6 C 31/11 -, veröffentlicht in der juris-Datenbank.

    Gegen die geltend gemachte Entwicklung der Klägerin von einer Soldatin auf Zeit ohne erkennbare Gewissensbelastung hin zu einer Kriegsdienstverweigerin aus Gewissensgründen spricht auch maßgeblich der extrem lange Zeitraum vom Eintritt in die Bundeswehr am 01. Juli 2001 bis zum Entlassungsantrag vom 09. November 2011 von mehr als zehn Jahren, wenn auch in diesen eine Elternzeit von mehr als drei Jahren fällt; als Sanitätsoffizierin einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin zu stellen war bis zur Änderung der vorerwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 22. Februar 2012 - 6 C 11/11 - und - 6 C 31/11 -) nicht sinnvoll.

  • BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 31.11

    Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Rechtsschutzbedürfnis für

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. zu diesem Problem unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 22. Februar 2012 - 6 C 11/11 - und - 6 C 31/11 -, veröffentlicht in der juris-Datenbank.

    Gegen die geltend gemachte Entwicklung der Klägerin von einer Soldatin auf Zeit ohne erkennbare Gewissensbelastung hin zu einer Kriegsdienstverweigerin aus Gewissensgründen spricht auch maßgeblich der extrem lange Zeitraum vom Eintritt in die Bundeswehr am 01. Juli 2001 bis zum Entlassungsantrag vom 09. November 2011 von mehr als zehn Jahren, wenn auch in diesen eine Elternzeit von mehr als drei Jahren fällt; als Sanitätsoffizierin einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin zu stellen war bis zur Änderung der vorerwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 22. Februar 2012 - 6 C 11/11 - und - 6 C 31/11 -) nicht sinnvoll.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    Eine Gewissensentscheidung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 -, BVerfGE 12, 45, jede ernste, sittliche, an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, sodass er gegen sie nicht ohne schwere seelische Not bzw. nicht ohne ernstliche Gewissensnot handeln kann.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. Februar 1978 - VI B 36.77 -, BVerwGE 55, 217.
  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. im Zusammenhang mit einem Reservisten BVerwG, Urteil vom 02. März 1989 - 6 C 10/87 -, BVerwGE 81, 294 ff., als Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom 11. März 1981 - 6 C 73/80 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1972 - VIII C 46.72 -, BVerwGE 41, 53.
  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    Wie das Bundesverwaltungsgericht dazu im Urteil vom 01. Februar 1989 (6 C 61/86 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 31) klargestellt hat, ist Voraussetzung für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinn von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht das "Zerbrechen der Persönlichkeit" oder der Eintritt eines "schweren seelischen Schadens", sondern es genügt eine schwere Gewissensnot des Betreffenden, die im Einzelfall zu einem schweren seelischen Schaden führen kann, aber nicht muss.
  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    vgl. im Zusammenhang mit einem Reservisten BVerwG, Urteil vom 02. März 1989 - 6 C 10/87 -, BVerwGE 81, 294 ff., als Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom 11. März 1981 - 6 C 73/80 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120.
  • BVerwG, 25.02.1986 - 6 B 185.84

    Maß der Gewissensbelastung für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auszug aus VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
    Sie weist darauf hin, dass die Prüfung ihres Antrags nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. Februar 1986 - 6 B 185/84 -) wohlwollend vorzunehmen sei.
  • VG München, 13.06.2013 - M 15 K 13.125

    Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer (verneint)

  • VG München, 04.07.2013 - M 15 K 13.1234

    Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer (verneint)

  • VG Schleswig, 20.07.2017 - 12 A 313/15

    Anerkennung eines Soldaten aus Zeis als Kriegsdienstverweigerer; Stellung des

    Die dahingehende frühere Rechtsprechung, der zufolge Berufs- und Zeitsoldaten im Sanitätsdienst der Bundeswehr aus Rechtsgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für ein auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtetes Verfahren zuzubilligen sei, hat das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile aufgegeben (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2012 - 6 C 11/11 - und - 6 C 31/11 - hierzu auch VG Minden, Urteil vom 14. Januar 2014 - 10 K 90/13 -, Rn. 30, alle juris).

    Allerdings ist es auch ebenso möglich - ebenfalls vom Persönlichkeitsbild und konkreten Lebenslauf ausgehend -, dass darin gerade Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Klägerin begründet sind (so im Einzelfall VG Minden, Urteil vom 14. Januar 2014 - 10 K 90/13 -, Rn. 43, juris; VG Augsburg, Urteil vom 19. März 2015 - Au 2 K 14.833 -, Rn. 39, juris).

    Indes kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass von einer 18-19jährigen Person erwartet werden kann, dass sie sich bei ihrer Entscheidung, sich langjährig bei der Bundeswehr zu verpflichten, auseinandersetzt mit deren Aufgaben und dem Alltag (VG München, Urteil vom 13. Juni 2013 - M 15 K 13.572 -, Rn. 40, juris; VG Minden, Urteil vom 14. Januar 2014 - 10 K 90/13 -, Rn. 44, juris).

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